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News-Archiv | Artikel vom 23.02.2022

Neue Kenn­zeichen für Moped, E-Roller & Co.

Aus blau wird grün Jedes Jahr wechselt die Farbe der Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter. Ab 1. März 2022 dürfen Sie dann nur noch mit den neuen, grünen Kenn­zeichen unterwegs sein. Diese decken die notwendige Kfz-Haft­pflichtversicherung ab.

Wer seinen Schutz erweitern möchte, zum Beispiel um eine Absicherung im Falle eines Diebstahls, kann eine Teilkasko hinzubuchen. Diese ist meist mit einer kleinen Selbstbeteiligung verbunden.

Gut für die Umwelt
Bereits seit vergangenem Jahr bieten einzelne Kfz-Versicherer die Option, anstelle des herkömmlichen Kenn­zeichen aus Metall eine Klebefolie zu verwenden. Eine Kunststoffplatte verbleibt dann dauerhaft am Fahrzeug, nur die Folie wird jedes Jahr erneuert. Das soll die CO2-Belastung, aufgrund der einfacheren Herstellung und Entsorgung, deutlich reduzieren.

Welche Daten brauche ich für den Schilderwechsel?
Neben Ihren persönlichen Daten benötigen Sie nur die Hersteller-Schlüsselnummer und Fahrgestellnummer sowie die Angabe zur Höchstgeschwindigkeit und zum Namen des Herstellers. Diese Angaben sollten Sie in der Betriebserlaubnis finden. 

Welche Fahrzeuge können/müssen versichert werden?

  • Mopeds, Mofas, Quads & Trikes (bis 50ccm und 45 km/h), DDR-Modelle bis 60 km/h, wenn sie schon vor 3/1992 versichert waren
  • E-Roller bis 45 km/h
  • E-Scooter (bis 20 km/h)
  • S-Pedelecs, E-Bikes (mit Tretunterstützung bei über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung bis max. 45 km/h)
  • Microcar (bis 45 km/h)
  • Krankenfahrstühle
  • E-Scooter & Segway benötigen eine Versicherungsplakette



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