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News-Archiv | Artikel vom 10.07.2024

Berufsstart erfordert Versicherungs-Check

In wenigen Wochen startet für viele Jugendliche und junge Erwachsene ein neuer Ausbildungsweg. Die Schule ist beendet und die erste Berufsausbildung bedeutet den nächsten Schritt zur Selbstständigkeit. Mit Beginn einer Ausbildung ergeben sich auch beim Versicherungsschutz ein paar Änderungen, die Eltern und der „Neu-Azubi“ kennen sollten.

Kranken­ver­si­che­rung
Wer eine Ausbildung beginnt, ist nicht mehr über die Eltern familienversichert. In der Regel sind Azubis gesetzlich krankenversichert (GKV) und sollten sich noch vor dem Start der Ausbildung eine Krankenkasse suchen, andernfalls legt sie der Arbeitgeber fest.

Da der allgemeine Beitragssatz bei den gesetzlichen Krankenkassen identisch ist, sollte beim Vergleich auf den Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell erheben darf, geachtet werden. Die GKVen sorgen nur für eine Grundversorgung. Das bedeutet, dass viele Leistungen nicht von der Kasse übernommen werden. Wer seine Gesundheitsversorgung optimieren möchte, kann dies über private Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen, beispielswiese für die Bereiche Zahn, Krankenhaus oder ambulante Hilfsmittel, selbst tun. 

Private Haft­pflichtversicherung (PHV)
Hier sind Azubis bei den Eltern mitversichert und benötigen keine eigene Haft­pflichtversicherung. Voraussetzungen sind allerdings:

  • Eltern besitzen eine PHV, die Kinder einschließt
  • Es ist die erste Berufsausbildung
  • Der Auszubildende ist unverheiratet

Diese Punkte sind unbedingt zu prüfen, andernfalls ist eine eigene PHV nötig.

Einkommensschutz
Auszubildende erhalten vom Staat im Falle einer Berufs­unfähig­keit lediglich eine Erwerbsminderungsrente. Diese auch nur unter besonderen Voraussetzungen und in geringer Höhe. Privater Einkommensschutz ist daher unerlässlich. Azubis profitieren dabei von ihrem jungen Einstiegsalter und in der Regel sehr guten Gesundheitszustand. Beides sorgt für geringe Beiträge. Es ist daher empfehlenswert, bereits früh diesen Schutz abzuschließen und später die entsprechende Absicherungsrente dem wachsenden Einkommen anzupassen. Vorteil: Der Versicherer prüft, dank einer Nachversicherungsgarantie, den Gesundheitszustand dann nicht noch einmal. Sind in der Zwischenzeit gesundheitliche Schäden aufgetreten, wirken diese nicht mehr nachteilig auf den Beitrag und können auch nicht ausgeschlossen werden.

Unfallschutz
Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung schützt Azubis nur, wenn ein Unfall am Ausbildungsort oder auf dem Weg dorthin bzw. zurück passiert. Da die Versicherungssummen sehr gering sind, sollte das Unfallrisiko besser privat abgesichert werden. Dann sind höhere Leistungen möglich und der Schutz gilt rund um die Uhr.

Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Auch Lehrlinge haben einen Rechtsanspruch auf eine bAV im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Diese muss der Arbeitgeber seit 2022 sogar bezuschussen, was dazu führt, dass auch Azubis schon in jungen Jahren ein zusätzliches Einkommen fürs Alter aufbauen können. 

Hausrat
Wer in eine eigene Wohnung (eigener Hausstand) zieht, braucht eine eigene Haus­rat­ver­si­che­rung. Mietet der Azubi jedoch nur ein Zimmer zur Untermiete, zum Beispiel in einer WG oder einem Wohnheim, reicht unter Umständen auch die Haus­rat­ver­si­che­rung der Eltern. Hier sollte der Vertrag der Eltern geprüft werden. 

Der Ausbildungsbeginn ist ein idealer Zeitpunkt, um Absicherung und Vorsorge des Auszubildenen zu prüfen. Zum einem, um Geld zu sparen, weil der Schutz eventuell über die Eltern möglich ist. Zum anderen, um den Vorteil der Zeit und des Gesundheitszustands beim Einkommensschutz und der Alters­vorsorge nutzen zu können.




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